ESG-Risiken angemessen integrieren

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

ESG-Risiken sollen, aufbauend auf der Risikoinventur, in der Beurteilung der Risikotragfähigkeit, den Geschäfts- und Risikostrategien, den Organisationsrichtlinien, der Berichterstattung sowie den internen Stresstests angemessen berücksichtigt werden.

Adressat: Banken

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.