ESG-Risiken angemessen integrieren
Aufsichtserwartung
ESG-Risiken sollen, aufbauend auf der Risikoinventur, in der Beurteilung der Risikotragfähigkeit, den Geschäfts- und Risikostrategien, den Organisationsrichtlinien, der Berichterstattung sowie den internen Stresstests angemessen berücksichtigt werden.
Adressat: Banken
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.