Prudenzielle ESG-Risikopläne entwickeln

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Banken sind seit der CRD VI verpflichtet, prudenzielle Pläne zu entwickeln, in denen sie darlegen, von welchen ESG-Risiken, einschließlich der Risiken, die durch die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft für sie kurz-, mittel- und langfristig entstehen, sie betroffen sind und wie sie beabsichtigen, mit diesen Risiken umzugehen.

Adressat: Banken

Fundstelle: Artikel 76(2) CRD

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.