Ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

Gemäß Artikel 91 CRD müssen Mitglieder des Leitungsorgans ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben besitzen.

Adressat: Mitglieder des Leitungsorgans

Verweise: Artikel 91 CRD

Quelldokument

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