Aussagekräftige Klima- und Umweltrisikoinformationen veröffentlichen
Aufsichtserwartung
Für die Zwecke ihrer regulatorischen Offenlegungen sollten Institute aussagekräftige Informationen und zentrale Kennzahlen zu den Klima- und Umweltrisiken veröffentlichen, die sie als wesentlich erachten. Dabei sollten sie die „Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung“ der Europäischen Kommission angemessen berücksichtigen. In ihren Richtlinien für die Offenlegung von Informationen sollten Institute die wichtigsten Überlegungen, auf deren Grundlage sie die Wesentlichkeit von Klima- und Umweltrisiken bewerten, darlegen. Überdies sollten sie angeben,
Adressat: Institute
Fundstelle: Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, Erwartung 13
Verweise: Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.