Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

Bei der Bestimmung der Angemessenheit ihrer Kapitalausstattung sollten Institute den Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken Rechnung tragen, und zwar so, dass sie durch Gewährleistung der wirtschaftlichen und normativen Angemessenheit ihrer Kapitalausstattung ihre Geschäftsmodelle auf Dauer beibehalten können.

Adressat: Institute

Fundstelle: Erwartung 7.7

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.