Finanzierung risikoreicher Sektoren begrenzen
Aufsichtserwartung
Institute können auch erwägen, die Finanzierung gewisser heikler wirtschaftlicher (Teil-)Sektoren, Staaten, Geschäfte oder Immobilienengagements zu begrenzen oder sogar gewisse (Teil-)Sektoren oder Kreditnehmer, die nicht mit dem klimabezogenen Risikoappetit des Instituts im Einklang stehen, von der Kreditvergabe auszuschließen.
Adressat: Institute
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.