Geschäftsbetrieb nach Notfällen sicherstellen

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

Institute sollten zudem alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs und eine zeitnahe Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs nach einem Notfall sicherzustellen, sowohl mit Blick auf Richtlinien als auch auf die Funktionstüchtigkeit von Sachanlagen (darunter IT-Systeme).

Adressat: Institute

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.