Informationen zu Klima- und Umweltrisiken veröffentlichen

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

Für die Zwecke ihrer regulatorischen Offenlegungen sollten Institute aussagekräftige Informationen und zentrale Kennzahlen zu den Klima- und Umweltrisiken veröffentlichen, die sie als wesentlich erachten. Dabei sollten sie die „Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung“ der Europäischen Kommission angemessen berücksichtigen.

Adressat: Institute

Fundstelle: Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, 13

Verweise: Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.