Interne Kapitalrisiken kontinuierlich bewerten
Aufsichtserwartung
Gemäß Artikel 73 CRD müssen Institute über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen Stand halten können.
Adressat: Institute
Fundstelle: Artikel 73 CRD
Verweise: CRD
Quelldokument
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