Klima- und Umweltrisiken angemessen verstehen
Aufsichtserwartung
Vom Leitungsorgan wird zudem erwartet, dass es Klima- und Umweltrisiken in angemessenem Umfang versteht, damit es bei seiner Bewertung der kollektiven Eignung die Kenntnisse, Fähigkeiten und die Erfahrung beurteilen kann, die zur soliden und effektiven Steuerung und Offenlegung der Klima- und Umweltrisiken erforderlich sind, denen das Instituts ausgesetzt ist.
Adressat: Leitungsorgan
Fundstelle: Erwartung 3.2
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.