Klimarisiken offenlegen
Aufsichtserwartung
Institute sollten Klimarisiken offenlegen, die bei gebührender Berücksichtigung der von der Europäischen Kommission verfassten „Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung“ wesentlich sind.
Adressat: Institute
Fundstelle: Erwartung 13.4
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.