Marktrisiken ermitteln messen und steuern

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

Gemäß Artikel 83 Absatz 1 CRD müssen die zuständigen Behörden sicherstellen, dass Grundsätze und Verfahren vorhanden sind, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktrisiken zu ermitteln, zu messen und zu steuern.

Adressat: zuständige Behörden

Verweise: Artikel 83 Absatz 1 CRD

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.