Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen
Aufsichtserwartung
Weiterhin müssen Institute, die im Bereich Portfolioverwaltung und/oder Finanzberatung tätig sind, den in Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 niedergelegten nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor entsprechen.
Adressat: Institute
Verweise: Verordnung (EU) 2019/2088
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.