Nichtoffenlegung wesentlichkeitsbezogen darlegen

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

dass ein Institut die Nichtoffenlegung einer oder mehrerer Offenlegungsanforderungen, weil diese als nicht wesentlich erachtet werden, eindeutig darlegen sollte.

Adressat: Institute

Fundstelle: Erwartung 13.3

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.