Offenlegungsverfahren formal festlegen

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

Gemäß Artikel 431 Absatz 3 CRR müssen die Institute in einem formellen Verfahren festlegen, wie sie den in Teil 8 der CRR festgelegten Offenlegungspflichten nachkommen wollen.

Adressat: Institute

Verweise: Artikel 431 Absatz 3 CRR, Teil 8 der CRR

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.