Offenlegungsverfahren formal festlegen
Aufsichtserwartung
Gemäß Artikel 431 Absatz 3 CRR müssen die Institute in einem formellen Verfahren festlegen, wie sie den in Teil 8 der CRR festgelegten Offenlegungspflichten nachkommen wollen.
Adressat: Institute
Verweise: Artikel 431 Absatz 3 CRR, Teil 8 der CRR
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.