Plausible adverse Entwicklungen zugrunde legen
Aufsichtserwartung
Bei den adversen Szenarien sollten die Institute ungewöhnliche, aber plausible Entwicklungen zugrunde legen, die gemessen an ihren Auswirkungen auf die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten der Institute einen adäquaten Schweregrad aufweisen.
Adressat: Institute
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.