Portfolioinformationen offenlegen
Aufsichtserwartung
Institute sollten folgende Informationen offenlegen: • den Betrag oder Prozentsatz der Vermögenswerte mit hohen CO2-Emissionen in den einzelnen Portfolios in Mio € oder als Prozentsatz des aktuellen Werts des Portfolios und, soweit möglich, eine zukunftsgerichtete beste Schätzung dieses Betrags oder Prozentsatzes für die Dauer ihres Planungshorizonts; • die gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität jedes Portfolios, soweit Daten verfügbar sind oder in angemessener Weise geschätzt werden können, und, soweit möglich, eine zukunftsgerichtete beste Schätzung dieser gewichteten durchschnittlichen CO2-Intensität für die Dauer ihres Planungshorizonts; • das Risikovolumen nach dem Wirtschaftssektor der jeweiligen Vertragspartei und, soweit möglich, eine zukunftsgerichtete beste Schätzung dieses Volumens für die Dauer ihres Planungshorizonts; • die Risikoexpositionen im Zusammenhang mit Krediten und Umfang der Sicherheiten nach geografischem Gebiet/Land des Standorts der Tätigkeit oder Sicherheit mit Angabe solcher Länder bzw. geografischer Gebiete, die in hohem Maße physischen Risiken ausgesetzt sind.
Adressat: Institute
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.