Qualitative und quantitative Informationen heranziehen

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Klima- und Umweltrisiken sollten daher sowohl qualitative als auch quantitative Informationen herangezogen werden.

Adressat: Institute

Verweise: EBA-Leitlinien

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.