Qualitative und quantitative Informationen heranziehen
Aufsichtserwartung
Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Klima- und Umweltrisiken sollten daher sowohl qualitative als auch quantitative Informationen herangezogen werden.
Adressat: Institute
Verweise: EBA-Leitlinien
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.