Solide Governance- und Kontrollregelungen vorhalten
Aufsichtserwartung
Gemäß Artikel 74 CRD müssen Institute über solide Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle verfügen, damit sie tatsächliche oder potenzielle künftige Risiken effektiv ermitteln, steuern, überwachen und melden können.
Adressat: Institute
Fundstelle: Artikel 74 CRD
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.