Solide Governance- und Kontrollregelungen vorhalten

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

Gemäß Artikel 74 CRD müssen Institute über solide Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle verfügen, damit sie tatsächliche oder potenzielle künftige Risiken effektiv ermitteln, steuern, überwachen und melden können.

Adressat: Institute

Fundstelle: Artikel 74 CRD

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.