Transparente Berichtsprozesse einrichten
Aufsichtserwartung
Gemäß den EBA-Leitlinien zur internen Governance sollten Institute fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung einrichten, damit dem Leitungsorgan, seinem Risikoausschuss, sofern eingerichtet, und allen relevanten Einheiten eines Instituts zeitnahe, genaue, präzise, verständliche und aussagekräftige Berichte vorgelegt werden, die wesentliche Informationen über die Ermittlung, Messung oder Beurteilung und Überwachung und Steuerung von Risiken enthalten.
Adressat: Institute
Verweise: EBA-Leitlinien zur internen Governance
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.