Transparente Risikoberichterstattung einrichten
Aufsichtserwartung
Gemäß den EBA-Leitlinien sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet werden, damit zeitnahe, genaue, präzise, verständliche und aussagekräftige Berichte vorgelegt werden, die wesentliche Informationen über die Ermittlung, Messung oder Beurteilung und Überwachung und Steuerung von Risiken enthalten.
Adressat: Institute
Verweise: EBA/GL/2017/11
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.