Umfassendes Bild des Risikoprofils vermitteln

Aufsichtserwartungen Europäische Zentralbank (EZB)

Aufsichtserwartung

Die Institute müssen ferner über Verfahren verfügen, mit deren Hilfe sie bewerten können, ob die von ihnen offengelegten Informationen den Marktteilnehmern ein umfassendes Bild ihres Risikoprofils vermitteln.

Adressat: Institute

Verweise: Artikel 431 Absatz 3 CRR

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.