Biodiversität (Taxonomie-VO)

Begriffsbestimmungen (EU-Recht) Europäische Union

Begriffsbestimmung

Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO), Artikel 2 Nummer 15

die Vielfalt unter lebenden Organismen jeder Herkunft, darunter Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören das umfasst auch die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen verschiedenen Arten und die Vielfalt der Ökosysteme;

Amtlicher Wortlaut, Quelle: EUR-Lex (Amtsblatt der Europäischen Union)

Quelldokument

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