guter Zustand (Taxonomie-VO)

Begriffsbestimmungen (EU-Recht) Europäische Union

Begriffsbestimmung

Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO), Artikel 2 Nummer 16

in Verbindung mit einem Ökosystem dass sich das Ökosystem in einem guten physikalischen, chemischen und biologischen Zustand befindet oder von guter physikalischer, chemischer und biologischer Qualität ist, das in der Lage ist, sich selbst zu reproduzieren oder sich selbst zu regenerieren, und bei dem die Artenzusammensetzung, die Ökosystemstruktur und die ökologischen Funktionen nicht beeinträchtigt sind;

Amtlicher Wortlaut, Quelle: EUR-Lex (Amtsblatt der Europäischen Union)

Quelldokumente

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