Kreislaufwirtschaft (Taxonomie-VO)
Begriffsbestimmung
Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO), Artikel 2 Nummer 9
ein Wirtschaftssystem, bei dem der Wert von Produkten, Materialien und anderen Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt und ihre effiziente Nutzung in Produktion und Verbrauch verbessert wird, wodurch die Auswirkungen ihrer Nutzung auf die Umwelt reduziert und das Abfallaufkommen sowie die Freisetzung gefährlicher Stoffe in allen Phasen ihres Lebenszyklus minimiert werden, auch durch Anwendung der Abfallhierarchie;
Amtlicher Wortlaut, Quelle: EUR-Lex (Amtsblatt der Europäischen Union)
Quelldokument
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