ESRS Set 1 XBRL Taxonomy Explanatory Note and Basis for Conclusions
Zusammenfassung
Die Veröffentlichung ist eine erläuternde Begründung zur vorgeschlagenen ESRS-Set-1-XBRL-Taxonomie und stammt von EFRAG im Auftrag der Europäischen Kommission. Sie trägt das Datum 30. August 2024 und wurde am 16. und 17. Juli 2024 von EFRAG SR TEG beziehungsweise EFRAG SRB genehmigt. Die Taxonomie überführt die menschenlesbaren ESRS-Set-1-Angaben in ein maschinenlesbares XBRL- beziehungsweise Inline-XBRL-Datenmodell. Sie umfasst ESRS 1 und 2 sowie die thematischen Standards zu Klima, Umwelt, eigener Belegschaft, Wertschöpfungskette, betroffenen Gemeinschaften, Verbrauchern und Unternehmensführung. Behandelt werden unter anderem narrative, numerische, Boolesche und enumerative Angaben, Dimensionen, Datenbeziehungen, Wesentlichkeitskennzeichnungen, unternehmensspezifische Erweiterungen, Verweise und die Verbindung zur Finanzberichterstattung. Die Taxonomie richtet sich an Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD, darunter große Unternehmen, börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Mutterunternehmen großer Gruppen. Die Nachhaltigkeitsinformationen sind ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise nach dem ersten ESRS-Set zu erstellen, während die verbindlichen XBRL-Tagging-Regeln noch von ESMA entwickelt und anschließend von der Europäischen Kommission beschlossen werden sollen. Gegenüber dem am 8. Februar 2024 veröffentlichten Entwurf wurden nach einer 60-tägigen Konsultation Änderungen und technische Verbesserungen umgesetzt, darunter die Bereinigung von Überschneidungen zwischen ESRS-2-Mindestangaben und thematischen Standards. EFRAG führte keine strukturierte Kosten-Nutzen-Analyse durch; eine Befragung von zehn XBRL-Dienstleistern schätzte die durchschnittlichen Kosten der Kennzeichnung auf 15 bis 20 Euro je XBRL-Element der ESEF-Finanzberichtstaxonomie.