Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1288 regulatory technical standards under SFDR (sustainability indicators, pre-contractual and periodic disclosures)

22.07.2022

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Zusammenfassung

Die Europäische Kommission hat diese delegierte Verordnung als technischen Regulierungsstandard zur Ergänzung der SFDR-Verordnung (EU) 2019/2088 erlassen. Sie trägt die Bezeichnung Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, wurde am 6. April 2022 angenommen und am 25. Juli 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung legt Einzelheiten zum Grundsatz „Do no significant harm“, zu Nachhaltigkeitsindikatoren und zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen fest. Sie regelt außerdem die vorvertraglichen, auf Websites und in regelmäßigen Berichten bereitzustellenden Informationen für Finanzprodukte nach Artikel 8 und 9 SFDR. Die Anforderungen betreffen Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater und erfassen unter anderem direkte und indirekte Investitionen, Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Biodiversität, Abfall, Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruption und Staatsinvestitionen. Die Berichte zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sollen sich auf das vorherige Kalenderjahr beziehen, jährlich bis zum 30. Juni veröffentlicht werden und auf mindestens vier Stichtagen beruhen; soweit verfügbar, ist ein Vergleich mit mindestens fünf früheren Zeiträumen vorzulegen. Für regelmäßige Berichte werden grundsätzlich die 15 größten Investitionen betrachtet, während die Anhänge II bis V standardisierte Vorlagen für vorvertragliche und regelmäßige Offenlegungen enthalten.