Directive (EU) 2022/2464 as regards corporate sustainability reporting (CSRD)

15.12.2022

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Zusammenfassung

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 ist ein EU-Rechtsakt des Europäischen Parlaments und des Rates zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie wurde am 14. Dezember 2022 verabschiedet und am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie ändert unter anderem die Richtlinie 2013/34/EU sowie Vorgaben zu Abschlussprüfung, Transparenz und Abschlussprüfern. Sie ersetzt den Begriff „nichtfinanzielle Informationen“ durch „Nachhaltigkeitsinformationen“ und erweitert die Berichtspflichten auf alle großen Unternehmen sowie auf bestimmte kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen. Die Berichterstattung umfasst unter anderem Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Geschäftsmodell, Strategien, Due-Diligence-Prozesse, Risiken, Auswirkungen und relevante Leistungsindikatoren. Mutterunternehmen großer Gruppen müssen auf konsolidierter Ebene berichten, während bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten ab einem unionsweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro sowie mit einer qualifizierten Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU einbezogen werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 6. Juli 2024 umsetzen; die Anwendung beginnt gestaffelt für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2024, 2025, 2026 und für bestimmte Drittstaatenberichte ab 2028. Neu eingeführt beziehungsweise ausgeweitet werden außerdem verbindliche Nachhaltigkeitsstandards, eine Prüfung beziehungsweise Prüfungssicherheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Einbeziehung zusätzlicher Unternehmensgruppen.