Regulation (EU) 2020/852 on the establishment of a framework to facilitate sustainable investment (EU Taxonomy Regulation)
Zusammenfassung
Die Verordnung (EU) 2020/852 ist ein EU-Rechtsakt des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für nachhaltige Investitionen. Sie wurde am 18. Juni 2020 beschlossen und am 22. Juni 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; sie ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Die Verordnung etabliert eine einheitliche EU-Klassifikation für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten anhand technischer Bewertungskriterien. Erfasst werden die sechs Umweltziele Klimaschutz, Klimaanpassung, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme. Finanzmarktteilnehmer und Emittenten müssen bei als ökologisch nachhaltig vermarkteten Finanzprodukten oder Unternehmensanleihen die Taxonomiekriterien und den Anteil taxonomiekonformer Investitionen offenlegen. Große nichtfinanzielle Unternehmen sollen jährlich Kennzahlen zum taxonomierelevanten Anteil von Umsatz, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben veröffentlichen, während kleinere Unternehmen dies freiwillig tun können. Die Verordnung ergänzt die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten der SFDR und gilt für die beiden Klimaziele ab dem 1. Januar 2022 sowie für die übrigen vier Umweltziele ab dem 1. Januar 2023.