Commission Delegated Regulation (EU) 2021/2139 establishing technical screening criteria for climate change mitigation and adaptation (EU Taxonomy)

08.12.2021

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Zusammenfassung

Die Europäische Kommission erlässt diese nichtlegislative delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie. Die Verordnung (EU) 2021/2139 wurde am 4. Juni 2021 angenommen und am 9. Dezember 2021 im Amtsblatt veröffentlicht; sie ergänzt die Verordnung (EU) 2020/852 und ist als Text von EWR-Relevanz ausgewiesen. Sie legt technische Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zu Klimaschutz oder Klimaanpassung sowie für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen anderer Umweltziele fest. Die Kriterien richten sich unter anderem an Finanzmarktteilnehmer, Emittenten und Unternehmen mit gesetzlicher Pflicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen, wobei eine freiwillige Anwendung ebenfalls möglich ist. Erfasst werden zahlreiche Wirtschaftstätigkeiten etwa in Forstwirtschaft, Herstellung, Energie, Wasser, Abfall und Verkehr, die anhand von Schwellenwerten, Leistungsanforderungen, qualitativen Vorgaben und teilweise NACE-Referenzen bewertet werden. Die Anhänge enthalten unter anderem Anforderungen an Lebenszyklus-THG-Berechnungen, unabhängige Prüfungen, Klima- und Vulnerabilitätsbewertungen sowie DNSH-Kriterien für Wasser, Schadstoffvermeidung, Biodiversität und Ökosysteme. Für Waldbesitze unter 13 Hektar entfällt die Klima-Nutzenanalyse, kleinere Eigentümer dürfen ihre Berechnungen alle zehn Jahre gruppenweise bewerten lassen; Kriterien für Landwirtschaft wurden zunächst zurückgestellt und Kriterien für Übergangsaktivitäten in der Herstellung sollen mindestens alle drei Jahre überprüft werden.