Commission Delegated Regulation (EU) 2023/2772 supplementing Directive 2013/34/EU as regards sustainability reporting standards (ESRS)
Zusammenfassung
Die Europäische Kommission erlässt mit dieser delegierten Verordnung die ersten Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU. Die Verordnung wurde am 31. Juli 2023 angenommen, am 22. Dezember 2023 veröffentlicht und ist verbindlich sowie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Sie gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Standards betreffen große Unternehmen, kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Mutterunternehmen großer Gruppen nach dem Anwendungszeitplan der CSRD. Anhang I umfasst ESRS 1 und ESRS 2 sowie Standards zu Klima, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, eigener Belegschaft, Wertschöpfungskette, betroffenen Gemeinschaften, Verbrauchern und Unternehmensführung. Die Berichterstattung basiert auf der doppelten Wesentlichkeit und verlangt Angaben zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu Governance, Strategie, Managementprozessen, Maßnahmen, Zielen, Kennzahlen und Datenpunkten. ESRS 2 und die jeweils relevanten thematischen Standards sind anzuwenden, während bei nicht wesentlichen Themen grundsätzlich keine vollständigen thematischen Angaben erforderlich sind; für den Klimastandard gelten dabei besondere Begründungspflichten bei Auslassung. Gegenüber der technischen Beratung von EFRAG führte die Kommission unter anderem Änderungen zur Wesentlichkeit, zur schrittweisen Einführung bestimmter Anforderungen, zu freiwilligen Datenpunkten und zu Flexibilitäten ein.