Directive (EU) 2024/1760 on corporate sustainability due diligence (CSDDD)
Zusammenfassung
Die Richtlinie (EU) 2024/1760 ist ein EU-Rechtsakt des Europäischen Parlaments und des Rates zur unternehmerischen Nachhaltigkeits-Sorgfaltspflicht. Sie wurde am 13. Juni 2024 erlassen und am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie verpflichtet erfasste Unternehmen, tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in eigenen Tätigkeiten, bei Tochterunternehmen und in Aktivitätsketten zu ermitteln, zu verhindern, zu mindern und gegebenenfalls zu beheben. Der Sorgfaltsprozess umfasst sechs Schritte: Integration in Strategien und Managementsysteme, Risikoermittlung, Prävention oder Beendigung, Wirksamkeitskontrolle, Kommunikation und Abhilfe. Für Unternehmen aus der EU nennt der Text unter anderem mehr als 1.000 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro als Schwellenwerte. Bei regulierten Finanzunternehmen erstreckt sich die Aktivitätskette nach dem vorliegenden Text grundsätzlich nur auf vorgelagerte Geschäftspartner. Der Anhang konkretisiert erfasste Menschenrechts- und Umweltpflichten anhand internationaler Übereinkommen, unter anderem zu Biodiversität, Quecksilber, Abfällen, Chemikalien, Gewässern und Meeresverschmutzung. Die Richtlinie ändert außerdem die Richtlinie (EU) 2019/1937 und die Verordnung (EU) 2023/2859; weitere Teile des Dokuments sind in der Vorlage ausgelassen.