Commission Delegated Regulation (EU) 2023/2486 establishing technical screening criteria for the environmental objectives (water, circular economy, pollution, biodiversity) (EU Taxonomy)

18.11.2023

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Zusammenfassung

Die Europäische Kommission erlässt eine Delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie. Die Verordnung (EU) 2023/2486 wurde am 27. Juni 2023 erlassen und am 21. November 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie legt technische Bewertungskriterien für Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft,污染svermeidung und -kontrolle sowie Biodiversität und Ökosysteme fest. Die Kriterien bestimmen sowohl den wesentlichen Beitrag einer Wirtschaftstätigkeit als auch die Einhaltung des Do-no-significant-harm-Prinzips gegenüber den übrigen Umweltzielen. Geregelt werden unter anderem Anforderungen an Abwasser, Wasserbewirtschaftung, Ressourceneffizienz, Produktlebensdauer, Reparierbarkeit, Recycling, Abfallbehandlung, Schadstoffe, kontaminierte Standorte und den Schutz von Lebensräumen. Die Verordnung richtet sich unter anderem an Unternehmen mit Nachhaltigkeitsberichtspflichten, Finanzmarktteilnehmer, Emittenten, Banken, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Wertpapierfirmen. Sie ändert die Offenlegungsvorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, darunter die Templates für den Green Asset Ratio, weitere Kreditinstituts-KPIs und Wertpapierfirmen-KPIs; Gebühren- und Provisionserträge sowie das Handelsbuch sind für Kreditinstitute erst ab 2026 einzubeziehen.