Regulation (EU) 2019/2088 on sustainability-related disclosures in the financial services sector (SFDR)
Zusammenfassung
Die Verordnung (EU) 2019/2088 ist ein EU-Rechtsakt des Europäischen Parlaments und des Rates zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Finanzdienstleistungssektor. Sie wurde am 27. November 2019 erlassen, am 9. Dezember 2019 veröffentlicht und ist unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Regelungen richten sich unter anderem an Finanzmarktteilnehmer, Finanzberater, Fondsverwalter, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Kreditinstitute mit Portfoliomanagement, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Anbieter von Altersvorsorgeprodukten. Vorgeschrieben werden vorvertragliche, laufende und auf Webseiten bereitzustellende Informationen zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken, zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie zu ökologischen oder sozialen Merkmalen und nachhaltigen Anlagezielen. Finanzprodukte mit solchen Merkmalen oder Zielen müssen ihre Nachhaltigkeitsindikatoren, Referenzindizes und gegebenenfalls die Erreichung ihrer Ziele in regelmäßigen Berichten offenlegen. Die Verordnung definiert nachhaltige Investitionen unter anderem anhand guter Unternehmensführung und des Grundsatzes, dass Umwelt- oder Sozialziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. Die zuständigen nationalen Behörden überwachen die Einhaltung, während Anlage- und Versicherungsberater mit weniger als drei Beschäftigten grundsätzlich ausgenommen sind. Die allgemeine Anwendung beginnt am 10. März 2021, einzelne Bestimmungen gelten bereits seit dem 29. Dezember 2019 und die Transparenzanforderungen für bestimmte regelmäßige Berichte seit dem 1. Januar 2022.