Alle ESG-Risiken berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Aus Sicht der BaFin sollten daher alle ESG-Risiken (Environmental, Social und Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) berücksichtigt werden;
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.