Ausschlusskriterien nach außen kommunizieren
Aufsichtserwartung
Insbesondere empfiehlt es sich, etwaige Kriterien zum Ausschluss bzw. zur gezielten Steuerung bestimmter Risikopositionen nach außen zu kommunizieren, um Stakeholdern das eigene Handeln transparent zu machen und Verunsicherung bei den Vertragspartnern auszuräumen.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.