Eigenes Urteil trotz externer Bonität bilden
Aufsichtserwartung
Auch bei der Verwendung externer Bonitätseinschätzungen sollte das Institut sich ein Urteil über das
Adressat: Institute
Fundstelle: 6.6.3
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.