Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards vereinbaren

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Sofern sich das beaufsichtigte Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsstandards bekennt (siehe 3.1.2), sollte geprüft werden, ob im Auslagerungsvertrag die Verpflichtung des Dienstleisters vereinbart wird, diese Standards ebenfalls einzuhalten;

Adressat: beaufsichtigtes Unternehmen

Fundstelle: 8.3.2

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.