Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards vereinbaren
Aufsichtserwartung
Sofern sich das beaufsichtigte Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsstandards bekennt (siehe 3.1.2), sollte geprüft werden, ob im Auslagerungsvertrag die Verpflichtung des Dienstleisters vereinbart wird, diese Standards ebenfalls einzuhalten;
Adressat: beaufsichtigtes Unternehmen
Fundstelle: 8.3.2
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.