Einstufungen externer Anbieter plausibilisieren

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Sofern auf externe Anbieter zurückgegriffen wird, wird angeregt, deren Einstufungen angemessen zu plausibilisieren.

Adressat: beaufsichtigte Unternehmen

Fundstelle: BaFin-Merkblatt 6.3.2

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.