Einstufungen externer Anbieter plausibilisieren
Aufsichtserwartung
Sofern auf externe Anbieter zurückgegriffen wird, wird angeregt, deren Einstufungen angemessen zu plausibilisieren.
Adressat: beaufsichtigte Unternehmen
Fundstelle: BaFin-Merkblatt 6.3.2
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.