Erforderliche Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

dem auslagernden Unternehmen müssten dann die für Prüfungs- und Berichterstattungszwecke erforderlichen Informationen im Einklang mit diesen Standards zur Verfügung gestellt werden.

Adressat: Dienstleister

Fundstelle: 8.3.2

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.