Erforderliche Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen
Aufsichtserwartung
dem auslagernden Unternehmen müssten dann die für Prüfungs- und Berichterstattungszwecke erforderlichen Informationen im Einklang mit diesen Standards zur Verfügung gestellt werden.
Adressat: Dienstleister
Fundstelle: 8.3.2
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.