ESG-Ratings plausibilisieren und abgrenzen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Vor dem Hintergrund der vorstehenden Punkte sollten die Verwender von ESG-Ratings diese im Hinblick auf die Bewertung der Nachhaltigkeit einer Finanzanlage nicht einfach übernehmen, sondern eine dem Proportionalitätsgrundsatz angemessene Plausibilisierung vornehmen und Aspekte der Nachhaltigkeit von denen der Bonität oder des Kreditrisikos unterscheiden, sofern diese Aspekte in keinem Zusammenhang damit stehen.

Adressat: Verwender von ESG-Ratings

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.