ESG-Ratings plausibilisieren und abgrenzen
Aufsichtserwartung
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Punkte sollten die Verwender von ESG-Ratings diese im Hinblick auf die Bewertung der Nachhaltigkeit einer Finanzanlage nicht einfach übernehmen, sondern eine dem Proportionalitätsgrundsatz angemessene Plausibilisierung vornehmen und Aspekte der Nachhaltigkeit von denen der Bonität oder des Kreditrisikos unterscheiden, sofern diese Aspekte in keinem Zusammenhang damit stehen.
Adressat: Verwender von ESG-Ratings
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.