ESG-Risiken in der Geschäftsorganisation berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Folglich müssen Banken sie in ihrer Geschäftsorganisation, bei der Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie sowie in ihren Rahmenwerken für das Risikomanagement und für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung berücksichtigen.
Adressat: Banken
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.