ESG-Risiken in der Geschäftsorganisation berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Folglich müssen Banken sie in ihrer Geschäftsorganisation, bei der Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie sowie in ihren Rahmenwerken für das Risikomanagement und für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung berücksichtigen.

Adressat: Banken

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.