Nachhaltigkeitsrisiken in der Bankenaufsicht Monatsberichtsaufsatz – April 2023 24.04.2023

24.04.2023

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Zusammenfassung

Der Monatsberichtsaufsatz „Nachhaltigkeitsrisiken in der Bankenaufsicht“ wurde von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Er erschien im Monatsbericht April 2023 am 24. April 2023. Der Beitrag erläutert, wie physische und transitorische Klima- sowie weitere ESG-Risiken über Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, operationelle und Reputationsrisiken auf Banken wirken. Er beschreibt aufsichtliche Erwartungen an Geschäftsstrategie, Governance, Risikomanagement, Messmethoden, Szenarioanalysen und institutsinterne Klimastresstests. Auf EU-Ebene behandelt der Beitrag die EBA-Mandate, den EBA-Bericht von Juni 2021 und drei Methoden zur ESG-Risikobewertung: Portfolio Alignment, Risk Framework und Exposure Method. Große, kapitalmarktorientierte Banken müssen nach Artikel 449a CRR seit Mitte 2022 ESG-Risiken jährlich im Rahmen der Säule-3-Offenlegung melden, zunächst mit quantitativen Angaben zu Klima- und Umweltrisiken sowie der Green Asset Ratio. Die CSRD weitete ab Januar 2023 die Nachhaltigkeitsberichterstattung gegenüber der NFRD auf mehr Unternehmen aus und erhöhte den geforderten Detailgrad, während die freiwillige Banking Book Taxonomy Alignment Ratio auch nicht berichtspflichtige Unternehmen berücksichtigen kann. Die weitere Integration von ESG-Risiken in Säule 1 blieb 2023 explorativ, während EZB, BaFin und Bundesbank die Umsetzung bestehender Erwartungen verstärkt beaufsichtigen wollten.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Aufsichtserwartungen (17)

ESG-Begriffe (18)