ESG-Risiken in der Unternehmensstrategie verankern
Aufsichtserwartung
Die BaFin empfiehlt in ihrem Merkblatt den von ihr beaufsichtigten Unternehmen und Banken, ESG-Risiken in der Unternehmensstrategie zu verankern und ihre Geschäftsfelder kritisch auf Interdependenzen mit ESG-Risiken zu überprüfen.
Adressat: den von ihr beaufsichtigten Unternehmen und Banken
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.