ESG-Risiken in Risikosteuerung berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

empfiehlt sie den Banken ESG-Risiken unter anderem bei der Bestimmung ihres Risikoappetits, ihrer Risikorichtlinien und ihrer Risikometriken und -indikatoren zu berücksichtigen sowie institutsinterne klimabezogene Stresstests zu entwickeln.

Adressat: Banken

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.