ESG-Risiken umfassend berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Banken müssen ESG-Risiken in ihrer Risikotragfähigkeit, ihrer Geschäfts- und Risikostrategie, ihren Organisationsrichtlinien, ihren internen Stressstests sowie im Berichtswesen explizit, angemessen und, falls sinnvoll und möglich, auch quantitativ berücksichtigen.
Adressat: Banken
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.