ESG-Risiken umfassend berücksichtigen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Banken müssen ESG-​Risiken in ihrer Risikotragfähigkeit, ihrer Geschäfts- und Risikostrategie, ihren Organisationsrichtlinien, ihren internen Stressstests sowie im Berichtswesen explizit, angemessen und, falls sinnvoll und möglich, auch quantitativ berücksichtigen.

Adressat: Banken

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.