ESG-Risiken jährlich offenlegen

Aufsichtserwartungen Deutschland (Deutsche Bundesbank)

Aufsichtserwartung

Gemäß Artikel 449a CRR müssen große, kapitalmarktorientierte Banken seit Mitte 2022 zudem ESG-​Risiken im Rahmen der regulato­rischen Offenlegungsanforderungen („Säule 3“) jährlich zum Jahresultimo offenlegen.

Adressat: Große, kapitalmarktorientierte Banken

Fundstelle: Artikel 449a CRR

Quelldokument

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.