ESG-Risiken jährlich offenlegen
Aufsichtserwartung
Gemäß Artikel 449a CRR müssen große, kapitalmarktorientierte Banken seit Mitte 2022 zudem ESG-Risiken im Rahmen der regulatorischen Offenlegungsanforderungen („Säule 3“) jährlich zum Jahresultimo offenlegen.
Adressat: Große, kapitalmarktorientierte Banken
Fundstelle: Artikel 449a CRR
Quelldokument
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.