Freiwillige Nachhaltigkeitsstandards abbilden
Aufsichtserwartung
Sofern sich beaufsichtigte Unternehmen freiwillig verpflichtet haben, externe Nachhaltigkeitsstandards zu befolgen oder Empfehlungen umzusetzen, sollte dies in den eigenen Strategien und Organisationsrichtlinien abgebildet werden.
Adressat: Beaufsichtigte Unternehmen
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.