Mit gutem Beispiel vorangehen
Aufsichtserwartung
Die Geschäftsleitung sollte mit gutem Beispiel vorangehen und so möglichen Reputationsrisiken frühzeitig vorbeugen.
Adressat: Geschäftsleitung
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.