Nachhaltigkeitsanforderungen in Compliance berücksichtigen
Aufsichtserwartung
Die Compliance-Funktion sollte ihre Aufgaben im Sinne der MaRisk, MaGo und KAMaRisk auch mit Blick auf die rechtlichen Anforderungen zur Nachhaltigkeit von Unternehmen des Finanzsektors ausführen.
Adressat: Compliance-Funktion
Fundstelle: Merkblatt, 5.9
Verweise: MaRisk, MaGo, KAMaRisk
Quelldokument
- Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Stand 13.01.2020)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.